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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Volker Hämmerling, freier Diplom Designer


Für alle Geschäfte mit Volker Hämmerling sind die Bestimmungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser AGB an. Die Gegenzeichnung eines Vertrages/Angebotes gilt als Anerkennung dieser Rahmenbedingung.


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder an Volker Hämmerling erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Leistungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen Volker Hämmerling insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.

1.3. Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Volker Hämmerling weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

1.4. Volker Hämmerling überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

1.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.6. Volker Hämmerling hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadenersatz.

1.7. Volker Hämmerling hat das Recht, von ihm erstellte Entwürfe, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden ohne besondere Einverständnis des Kunden als Referenz aufzuführen, in Belegmappen bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden.

1.8. Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

1.9. In der Annahme eines Honorars für Entwürfe- oder Präsentationen liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Ideen, Arbeiten und Leistungen von Volker Hämmerling. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen – auch in veränderter Form – für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

1.10. Urheber- oder Lizenzrechte verbleiben – soweit nicht anders vereinbart – beim jeweiligen Autor, Ersteller, Fotografen, Künstler, Programmierer, Agentur oder Softwarehersteller.


2. Vergütung

2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer zu zahlen sind.

2.2. Werden die Entwürfe später für andere Unternehmensbereiche oder Produkte genutzt, oder in einem größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, so ist Volker Hämmerling berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.3. Die Anfertigung von Layouts, Präsentationen und sonstige Leistungen, die Volker Hämmerling dem Auftraggeber erbringt, sind im Allgemeinen kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

2.4. Volker Hämmerling ist Mitglied in der Künstlersozialkasse. Mit der Auftragsvergabe durch den Auftraggeber ist eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

2.5. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten im Original herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.


3. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist nach Auslieferung der Arbeiten fällig, sofern sich aus Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, und ohne Abzüge zu begleichen.

3.2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils nach Auslieferung des Teiles fällig. Zieht sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig.


4. Sonderleistungen

4.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. Sonderleistungen wie die Umgestaltung, Korrekturen oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden, sofern nicht konkret angeboten, nach dem Zeitaufwand zusätzlich berechnet.

4.2. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Proof, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3. Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet.

4.4. Über Fahrtkosten und üblichen Büronebenkosten hinausgehende Spesen werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber verursacht.

4.5. Tritt mehr als drei Monate nach Datum unserer Auftragsbestätigung eine wesentliche Änderung der Löhne- und Lohnnebenkosten und Materialkosten ein, so kann Volker Hämmerling die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen.


5. Änderungen, Korrektur, Produktionsbegleitung, Belegexemplare und Muster

5.1. Die Produktionsbegleitung durch Volker Hämmerling erfolgt durch Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionskontrolle ist Volker Hämmerling berechtigt, nach fachlichem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

5.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Volker Hämmerling 2 bis 10 einwandfreie Exemplare als Beleg. Dies geschieht unaufgefordert und unentgeltlich. Volker Hämmerling hat das Recht, diese Belegexemplare als Muster zum Zweck der Akquise und Neukundengewinnung zu verwenden.


6. Haftung und Gewährleistung

6.1. Volker Hämmerling verpflichtet sich, den Auftrag mit professioneller Sorgfalt umzusetzen, insbesondere auch Materialien des  Auftraggebers während der Auftragserfüllung sorgfältig zu behandeln.

6.2. Volker Hämmerling haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6.3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung der Arbeiten schriftlich bei Volker Hämmerling geltend zu machen. Danach gilt das Werk als akzeptiert und vollständig.

6.4. Sofern Volker Hämmerling selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Volker Hämmerling zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

6.6. Mit der Freigabe von Entwürfen, Produktionsvorlagen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die volle Verantwortung für die Vollständigkeit aller Inhalte.

6.7. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Produktionsvorlagen und Reinzeichnungen haftet Volker Hämmerling nicht.

6.8. Der Auftraggeber stellt Volker Hämmerling von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten möglicher Rechtsstreitigkeiten selber.

6.9. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Volker Hämmerling nicht. Aussagen z.B. auch aus beauftragten Analysen sind nicht rechtsverbindliche Empfehlungen. Solche Auskünfte können nur von einem Marken- und Patentanwalt oder einem Registergericht getätigt werden.


7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

7.1. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion weitere Änderungen oder Korrekturen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Volker Hämmerling behält seinen Vergütungsanspruch für bereits verrichtete Arbeiten.

7.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Volker Hämmerling eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

7.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung aller an Volker Hämmerling übergebenen Vorlagen und Materialien, wie z.B. Texte und Bilder, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Volker Hämmerling von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


8. Kündigung des Auftrages

8.1.Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Dieser Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufbar.

8.2. Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist Volker Hämmerling berechtigt, die vereinbarte Vergütung für seine bereits erbrachten Arbeiten sowie die Erstattung aller direkten Neben- und Zusatzkosten, seiner Aufwände und Folgeschäden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

8.3. Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung entfällt.

8.4. Sämtliche angefertigten Ideen, Skizzen, Präsentationen, Muster, Layouts, Datenträger und sonstige Arbeiten sind unverzüglich an Volker Hämmerling zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.


9. Inhalte von Webseiten

9.1. Der Kunde ist alleine verantwortlich für den Inhalt seiner Webseiten. Kritische Inhalte, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, gesetzliche Regeln für Onlineshops und das Impressum sollte der Auftraggeber von einem Anwalt prüfen lassen. Der Kunde stellt Volker Hämmerling von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in Ihrer Ehre verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt. Weiterhin versichert der Kunde ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Dem Kunden ist es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte darzubringen.

9.2 Volker Hämmerling ist nicht berechtigt in Gesetzesfragen zu beraten – dies ist alleine Rechtsanwälten vorenthalten. Der Kunde muss sich daher selbst über die aktuelle Gesetzeslage informieren. Die aus Gesetzesänderungen resultierenden Änderungsarbeiten gehen zu lasten des Kunden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort für die Vertragsparteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) ist die Hansestadt Hamburg als Hauptsitz von Volker Hämmerling.

10.2. Gerichtsstand ist mit Hauptsitz von Volker Hämmerling die Hansestadt Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3. Die Unwirksamkeit oder auch vertragliche Aufhebung einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem geplanten wirtschaftlichen Ziel erfüllen.

11. Änderungen und Ergänzungen

11.1. Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines diesen zugrundeliegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.

11.2. Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

STAND: 01.07.2017
Gültig ab: 01.07.2017

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